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Freiwillige Radfahrprüfung?
Freiwillige Radfahrprüfung
In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren/1/Seite.610420.html
Voraussetzungen:
- Antrag des gesetzlichen Vertreters
- Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft
- Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes oder der Besuch der 4. Schulstufe
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung sollte eine Prüfung abgelegt werden.
Graz: Wieso habe ich meinen Radfahrausweis noch nicht bekommen und meine MitschülerInnen schon?
Der Ausweis wird immer von der jewseiligen Bezirgsverwaltunsbehörde ausgestellt. In Graz ist es das Straßenamt - Info und Kontakt
Folgende Gründe sind aus unserer Erfahrung her möglich:
- Hauptwohnsitz nicht in Graz, deshalb andere Behörde zuständig
- ... noch nicht 10 Jahre alt ...
- sonstige Gründe
Wir können Ihnen nur raten, mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.
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