Freiwillige Radfahrprüfung?

Freiwillige Radfahrprüfung

In der Regel wird die Vorbereitung für diese Prüfung sowie die Prüfung selbst von den Pflichtschulen im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms abgehalten.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren/1/Seite.610420.html 

Voraussetzungen:

  • Antrag des gesetzlichen Vertreters
  • Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft
  • Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes oder der Besuch der 4. Schulstufe
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften: Vor Erteilung der Bewilligung sollte eine Prüfung abgelegt werden.

Graz: Wieso habe ich meinen Radfahrausweis noch nicht bekommen und meine MitschülerInnen schon?

Der Ausweis wird immer von der jewseiligen Bezirgsverwaltunsbehörde ausgestellt. In Graz ist es das Straßenamt - Info und Kontakt

Folgende Gründe sind aus unserer Erfahrung her möglich:

  • Hauptwohnsitz nicht in Graz, deshalb andere Behörde zuständig
  • sonstige Gründe

Wir können Ihnen nur raten, mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen.

Wien: Info über die Radfahrprüfung in Wien:

 

 

 



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