Kursangebot |
Kurstermine |
Radakademie |
Team |
News |
Pumptrack |
Referenzen |
Partner |
FAQ |
Jobs |
Kontakt
Kinderschutzkonzept
Einleitung
Madlencnik Mobility e.U. mit der Marke Easy Drivers Radfahrschule ist seit 2003 österreichweit im schulischen und außerschulischen Bereich tätig und bildet jährlich über 50.000 Kinder in Radfahrkursen, Mobilitätsmodulen und Verkehrssicherheitsprogrammen aus. Als mobile pädagogische Organisation arbeiten wir überwiegend auf Freiflächen, Schulhöfen, Parkplätzen, Verkehrsübungsplätzen und im öffentlichen Raum. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in allen Tätigkeitsbereichen höchste Priorität. Dieses Kinderschutzkonzept legt Standards fest, die gewährleisten, dass unsere Angebote sichere, gewaltfreie und respektvolle Lernorte sind. Es orientiert sich an österreichischen gesetzlichen Vorgaben, den Standards der Schulpsychologie, den Leitlinien des Bundeskanzleramtes und an anerkannten Safeguarding-Standards der Jugendarbeit.
Definition von Gewalt
Gewalt an Kindern umfasst körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung, digitale Übergriffe und institutionelle Gewalt gemäß den nationalen Kinderschutzrichtlinien. Gewalt kann sowohl im direkten Kontakt als auch online stattfinden.
Rahmenbedingungen der Easy Drivers Radfahrschule
Die Besonderheiten unserer Organisation erfordern spezifische Schutzmaßnahmen:
- Mobile Lernorte ohne klassische Klassenräume
- Heterogene Gruppen, oft mit wechselnden Lehrpersonen, teilweise im öffentlichen Raum
- Kombination aus Schonraumtraining und Übungseinheiten im Straßenverkehr
- Körperlich-motorische Übungen, die Nähe und Hilfestellung erfordern können
- Zusammenarbeit mit Schulen, Gemeinden, externen Partnern, Mobilitätsinitiativen und klimaaktiv mobil
- Einsatz von Fahrrädern, E-Bikes, Scootern, weiteren Fahrzeugen und Sicherheitsausrüstung
Diese Rahmenbedingungen sind in allen Risikoeinschätzungen und Schutzmaßnahmen berücksichtigt.
Risikoanalyse
Folgende Risikobereiche wurden identifiziert:
- Aufsicht in offenen Räumen und Bewegungszonen (Schulhof, Straße, Parkplätze)
- Notwendige körperliche Unterstützung bei Gleichgewichtsübungen oder beim Aufsteigen
- Temporäre Eins-zu-eins-Situationen (z. B. bei Stürzen oder Hilfestellungen)
- Übersichtlichkeit bei Gruppenbewegungen im öffentlichen Raum
- Kontakt zu externen Personen (z. B. Passanten, Autofahrenden)
- Nutzung digitaler Medien, Fotos oder Videos bei Veranstaltungen
- Unterschiedliche Schutzkompetenzen und Vorerfahrungen der Kinder
Zur Minimierung dieser Risiken gelten verbindliche Standards und Abläufe, die im gesamten Team geschult werden.
Präventive Maßnahmen
- Partizipation
- Kinder werden altersgerecht über Abläufe, Regeln, Sicherheitsmaßnahmen und Beschwerdewege informiert.
- Beschwerdemöglichkeiten
- Kinder können sich jederzeit mündlich an Radfahrlehrerinnen und Radfahrlehrer oder an die kinderschutzbeauftragte Person wenden.
- Kinderschutzbeauftragte
- Madlencnik Mobility e.U. benennt Benedikt Hierzer MA (Sozialpädagoge) als interne kinderschutzbeauftragte Person. Diese Person ist Anlaufstelle, dokumentiert Meldungen und koordiniert weitere Schritte.
- Rekrutierung und Personalmanagement
- Alle Radfahrlehrerinnen und Radfahrlehrer legen den Strafregisterauszug für Kinder und Jugendliche (erweiterten Strafregisterauszug) vor.
- Im Auswahlgespräch wird die Haltung zum Kinderschutz abgefragt.
- Mitarbeitende verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kinderschutzkonzeptes und des Verhaltenskodex.
- Alle Mitarbeitende sind verpflichtet an der Schwerpunktausbildung „Missbrauchsprävention im Radfahrkurs“ teilzunehmen und erhalten somit eine Einschulung zu Kinderschutz, Nähe und Distanz, Kommunikation und Verhalten im öffentlichen Raum.
- Fortbildung
Alle Mitarbeitenden erhalten jährliche Schulungen zu folgenden Themen:
- Gewaltprävention
- sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen
- Umgang mit Notfällen und Krisen
- digitale Sicherheit, Fotos, DSGVO
- sichere Bewegungsanleitung und pädagogische Kommunikation
- Verhaltenskodex
- Keine Eins-zu-eins-Situationen außerhalb der Sichtweite anderer Personen.
- Körperliche Hilfestellungen erfolgen nur, wenn sicherheitsrelevant und erklärend angekündigt.
- Keine sexuell konnotierte oder entwürdigende Sprache oder Berührung.
- Keine privaten Kontakte, keine Social-Media-Verbindungen mit teilnehmenden Kindern.
- Vorbildwirkung: respektvoller Umgang, klare Sprache, konsequente Sicherheit.
- Keine Verwendung von Fotos und Videos ohne gültige Einwilligung.
- Öffentlichkeits- und Medienarbeit
- DSGVO-konforme Einwilligungen sind verpflichtend.
- Keine identifizierbaren Einzelporträts ohne Freigabe.
- Keine Veröffentlichung von Bildern aus dem Straßenverkehr, die Kinder gefährden oder entwürdigen könnten.
- Besonders sensible Fälle (z. B. Kinder mit Behinderungen) haben erhöhten Schutzbedarf.
- Besondere Regeln für Kurse im öffentlichen Raum
- Gruppen dürfen im Straßenverkehr nie unbeaufsichtigt sein.
- Radfahrlehrerinnen und Radfahrlehrer bewegen sich bevorzugt im Zwei-Personen-Prinzip.
- Kontakt mit fremden Personen wird auf das Notwendige reduziert.
- Kinder dürfen nur mit Radhelm teilnehmen.
Sexualpädagogische Leitlinien
- Wir achten die kindliche Entwicklung und setzen klare Grenzen.
- Wir vermeiden Situationen, die missverständlich wirken könnten.
- Wir sprechen altersgerecht über das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
- Körperkontakt wird nur sicherheitsbedingt gesetzt und vorher angekündigt.
Vereinbarungen für Veranstaltungen und Ausflüge
Bei größeren Events, Aktionstagen oder Bike-Parcours gelten:
- Klare Aufsichtspflichten
- Sichere Zonen
- Erste-Hilfe-Strukturen
- Regeln zur digitalen Nutzung
- Trennung von Erwachsenen- und Kinderbereichen
- Transparente Informationsweitergabe an Schulen und Eltern
Maßnahmen im Verdachtsfall
Bei jedem Verdachtsfall gilt:
- Sofortige Meldung an die kinderschutzbeauftragte Person
- Ruhige, verantwortliche Gesprächsführung
- Keine Suggestivfragen
- Schriftliche Dokumentation
- Prüfung, ob Meldung an Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist
- In akuten Gefährdungssituationen: sofortige Notrufkette
Die Kinderschutzbeauftragte Person entscheidet über die weiteren Schritte in Abstimmung mit der Leitung. Alle Schritte erfolgen gemäß Datenschutz und Vertraulichkeit.
Fallmanagement-System
- Meldung
- Abklärung
- Risikoentscheidung
- Maßnahmen (Unterstützung des Kindes, Suspendierung von Mitarbeitenden, externe Meldung)
- Dokumentation
- Abschlussgespräch
Evaluierung und Weiterentwicklung
- Jährlicher Bericht der Kinderschutzbeauftragten an die Leitung
- Dokumentation aller Meldungen anonymisiert
- Alle drei Jahre vollständige Überarbeitung
- Kooperation mit externen Fachstellen bei Bedarf
Madlencnik Mobility e.U. – Institut für aktive Mobilität
Marke: Easy Drivers Radfahrschule
zurück
