Schwerpunktausbildung: Vom E-Bike zum E-Moped

Ride an e-bike, ride an e-motor scooter

Im Ausbildungsschwerpunkt „vom E-Bike zum E-Moped“ erwerben die klimaaktiv mobil Radfahrlehrer*innen und Fahrlehrer*innen (A/B) Wissen über die Nutzung des E-Bikes & E-Mopeds als Verkehrsmittel für den Alltag und die Freizeitgestaltung bis hin zur Handhabung eines E-Mopeds. Der Schwerpunkt vermittelt die Theorie und Praxis für die Durchführung von Fahrkursen mit „E-Bikes“ und einen Einblick für die Handhabung von E-Mopeds.

Es wird auf Chancen und Besonderheiten der Jugendlichen eingegangen und Vor- und Nachteile der größeren Mobilität durch den Umstieg auf Mopeds hervorgehoben.

End-Zielgruppe:

Jugendliche als Einstieg und Vorbereitung zur Moped-Ausbildung und Prüfung.

Lernziel „vom E-Bike zum E-Moped“

Durch die Teilnahme der Ausbildung „vom E-Bike zum E-Moped“ erwerben die Radfahrlehrer*innen und Fahrlehrer*innen Kenntnisse über die technischen Spezifikationen, die rechtlichen Grundlagen und die Handhabung von E-Bikes und E-Mopeds.

Im Rahmen des Praxisteils werden Übungen für eine sichere Nutzung des „E-Bikes und E-Mopeds“ als Alltags- und Freizeitfortbewegungsmittel vermittelt.

Durch den Erwerb der Kenntnisse in der Ausbildung  sind die Teilnehmer*innen befähigt die Spezifikationen (lt. StVO) der E-Bikes und E-Mopeds zu überprüfen und hat das praktische Eigenkönnen um E-Bikes und E-Mopeds im öffentlichen Verkehr unter Einhaltung der StVO sicher zu fahren und zu bedienen. 

Die Teilnehmer*innen wissen um die Instandhaltung sowie die angepasste Auswahl des geeigneten E-Fahrzeugs, inkl. der Einstellung der passenden Sattelhöhe und Spiegel. Sie können entsprechende Sicherheitsausrüstung und Bekleidung empfehlen, bzw. die verpflichtenden Ausrüstungsvorgaben (lt. StVO) beim E-Moped benennen.

Sie können theoretisches Basiswissen zum Gebrauch des E-Bikes & E-Mopeds, wie Bremsen, Schalten, Blicktechnik, Kreuzungsbereiche, Beleuchtung, Kontrollen vermitteln.

Die Teilnehmer*innen wissen um straßenverkehrsrechtliche, wetterbedingte, materialtechnische und sonstige Gefahren und über entsprechendes Verhalten bei Vorfällen.

Die Teilnehmer*innen kennen die für sie relevanten rechtlichen Grundlagen in den Bereichen der StVO, Haftung und Versicherung.

Umfang der Ausbildung: 14 UE

Theorieteil 1 (Webinar): 4 UE

  • Rechtliche Grundlagen Haftung & Versicherung: 0,5 UE
  • Material (Ausgabe, Auswahl, Einstellung, Kontrolle, Wartung) 2 UE
  • Auffrischung Fahrradverordnung & spezielle (e)Moped Grundlagen in der StVO & KFG 1,5 UE

Theorieteil 2 (Webinar): 4 UE

  • Nutzung des „E-Bikes & (e) Mopeds als Verkehrsmittel für den Alltag und die Freizeitgestaltung 1 UE
  • Personen und Güterbeförderung: 1 UE
  • Verhalten im Verkehrsraum unter Berücksichtigung der StVO (Blicktechnik im Kreuzungsbereich, Toter Winkel): 1 UE
  • Spezielle Fahreigenschaften und Besonderheiten (vom E-Bike zum E-Moped) 0,5 EH 
  • Diskussion und Feedback 0,5 UE

Praxisteil am Übungsplatz und im Verkehrsraum: 6 UE

  • Ausrüstung, Materialausgabe, Sicherheitskontrolle: 1 UE 
  • Schonraumtraining: Der (e)Bike Kurs/der (e)Moped Kurs (Schalten, stabiles Geradeausfahren, Geschwindigkeitsmanagement, von weiten Radien zu engen Radien, Bremsübungen, Abbiegeübungen)
  • Fahrtechnische Grundfertigkeiten erwerben und Eigenkönnen verbessern 1,5 UE 
  • Ausfahrt: Bewegung, Wahrnehmung und Verständigung im Verkehrsraum, Überholen, Lehrauftritt & Simulation einer Notfallsituationen 1,5 UE 

Ausbildungsmethode

  • Interaktives Online Webinar mit Präsentation und Beispielen
  • Schonraum und Verkehrsraumtraining
  • Diskussion und Feedback

Beschreibung der Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Klimaaktiv mobil zertifizierter Radfahrlehrer*in, oder ÖRV-Übungsleiter*in+, oder Fahrleher*in (A oder B)
  • 18 Jahre und Führerschein
  • Helmpflicht!
  • E-Bike (lt. StVO) und E-Moped (lt. KFG), können bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt werden
  • Nach zwei Jahren ist eine Auffrischung von 4 UE vorgesehen.

 Zeitpunkt und Ort der Ausbildung:

Da der erste Ausbildungsteil online stattfindet, können die Unterrichtseinheiten ortsungebunden am Arbeitsplatz oder zu Hause in Anspruch genommen werden. Alle Teilnehmer*innen können mit dem PC, Laptop, Tablet oder dem Smartphone teilnehmen. Die Webinare sind interaktiv gestaltet, damit die Teilnehmer*innen Fragen stellen und auch beantworten können. Die Teilnahmequote wird statistisch erfasst.

Neue Termine werden bekannt gegeben!

  • Teil 1 (Webinar) .... 1 von 15:00 bis 19:00
  • Teil 2 (Webinar) .... von 15:00 bis 19:00
  • Praxisteil Samstag, ..... von 09:30 bis 16:30
    Treffpunk: Easy Drivers Ybbs, Gewerbestraße 12, 3370 Ybbs an der Donau

Abschluss der Ausbildung:

Kursbestätigung über erfolgreiche Ausbildung durch Easy Drivers Experts und Easy Drivers Radfahrschule.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung „ wird eine Kursbestätigung in Form eines Ausweises (Scheckkartenformat) zugesandt!

Nach zwei Jahren ist eine Auffrischung von 4 UE vorgesehen.

Kosten der Ausbildung (14 UE):

  • € 396,- (inkl. 20% MwSt) zahlbar vor Beginn der Ausbildung
  • E-Bikes und E-Mopeds werden kostenlos zur Verfügung gestellt
  • Mindesteilnehmer*innen Anzahl: 6 Personen

Anmeldelink

Kontakt und Kursleitung:

Referenten:

Werner Madlencnik

  • Staatlich geprüfter Trainer für allgemeine Körperausbildung
  • Mountainbike–Instruktor (Lehrwart)
  • „Klimaaktiv mobil“ zertifizierter Radfahr-Mastertrainer
  • Radsportveranstalter (u.a. UCI Mountainbike Weltcup Schladming und Graz)

Roland Hellerschmid

  • Easy Drivers Fahrschule St. Pölten
  • Fahrschullehrer für Klasse A, B, BE

Benedikt Hierzer, BA

  • Sozialpädagoge
  • zertifizierter klimaaktiv mobil Radfahrlehrer

Mag.a Fabienne Schachner

  • Juristin

Weitere Referenten werden bis zum Kursbeginn bekannt gegeben.

Hinweis: Sämtliche im Rahmen dieser Präsentation vorgestellten Konzepte, Ideen und Vorschläge sind geistiges Eigentum  der Easy Driver Experts – Werner Fichtinger & Easy Drivers Radfahrschule – Werner Madlencnik und sind somit urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen weitergegeben, verwendet oder in welcher Art auch immer verwertet werden. Kommt es dessen ungeachtet zu einer wie auch immer gearteten Verwendung und Verwertung, ist insbesondere ein Anspruch auf Rechnungslegung, angemessenes Entgelt oder Herausgabe des Gewinnes vereinbart. Die Bestimmungen des III. Hauptstücks des UrhG kommen sinngemäß zur Verwendung. Jede Verwertungshandlung gilt als schlüssige Annahme dieser Vereinbarung.
Konzeption: Roland Hellerschmid & Werner Madlencnik, 16.03.21

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